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Erstes Erklärvideo in Leichter Sprache

Laura Weippert | Dezember 2024

Erfolgreiches Pilotprojekt in Kooperation mit MosGiTo

Ab 2025 wird es ernst. Dann tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen Websites, Apps, Produkte und Dienstleistungen Standards zur Barrierefreiheit erfüllen. Erreicht ist dies, laut offizieller Formulierung genau dann, wenn „[…] das Produkt oder die Dienstleistung für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“

Wir nehmen dies zum Anlass unser Leistungsportfolio zu erweitern und ab sofort auch Erklärvideos in Leichter Sprache anzubieten. Ermöglicht wird die gesetzeskonforme Umsetzung durch Gisela Moser von MosGiTo, die uns als starker Partner in diesen Projekten zur Seite steht.

Integration von Leichter Sprache – Bad Nauheim macht es vor

Pilotkunde wurde Bad Nauheim. Dank freundlicher Unterstützung von MosGiTo verfügt der hessische Kurort bereits über eine entsprechende Unterseite sowie ein Infoheft in Leichter Sprache, nun vervollständigt ein Erklärvideo das Angebot.

Ziel des Videos war es verschiedene, für Bad Nauheim relevante Themenbereiche zu beleuchten, darunter: Wasser, Natur, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen und dies in einer einfachen, leicht verständlichen Art und Weise. Außerdem sollten sich sowohl Besucher als auch Einheimische Bad Nauheims angesprochen fühlen.

Klassisches Erklärvideo vs. Leichte Sprache

Während das Grundgerüst für die Erklärvideo-Erstellung zunächst gleich blieb, tauchten im Prozess einige wesentliche Unterschiede auf, die es zu beachten galt:

  1. Corporate Design? Nah klar! Aber Farben und Kontraste mussten für die bestmögliche Lesbarkeit abgestimmt werden.
  2. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte und bei der Bildauswahl sollte insbesondere auch eine breite Zielgruppenansprache beachtet werden (Jung und Alt, Frauen und Männer, Menschen mit und ohne Beeinträchtigung etc.).
  3. Neue Anforderungen an professionelle Audioaufnahmen: Zum Einsprechen von Leichter Sprache ist ein Briefing erforderlich. Nicht jede Stimme ist geeignet und es kommt auf sprachliche Finesse an.
  4. Audio visuell unterstützen: Dafür mussten separate Untertitel formuliert werden, die eben nicht nur 1:1 den Sprechertext wiedergeben, sondern sich auf das Wesentliche sowie die Visualisierung von Fach- und Fremdwörtern konzentrieren.

Möchten Sie das Image-Video für Ihre Destination auch zukünftig in Leichter Sprache anbieten? Dann sprechen Sie uns an!